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Rohrreinigung: Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Rohrreinigung: Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Wenn Sie ein Handwerksunternehmen beauftragen, schließen Sie mit dem Unternehmen in der Regel einen Werkvertrag ab. Anders sieht es jedoch bei Handwerksdienstleistungen im Bereich der Kanal- und Abwassertechnik aus, z.B. bei einer Rohrreinigung. Hier wird in der Regel ein Dienstvertrag geschlossen.

Wir zeigen Ihnen, was beide Verträge unterscheidet und warum die Rohrreinigung ein Gegenstand eines Dienstvertrags ist.

Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag

Die Definition für beide Vertragsarten lautet wie folgt:
Werkvertrag: Nach § 631 BGB schuldet das durchführende Unternehmen dem Auftraggeber einen Erfolg. Erst wenn dieser Erfolg eingetreten ist, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

Dienstvertrag: Nach § 611 BGB führt ein Dienstvertrag dazu, dass ein Unternehmen tätig werden soll. Die Ausführung des Auftrags bzw. die Bezahlung der Dienstleistung ist jedoch nicht an einen Erfolg geknüpft.

Rohrreinigung als Dienstvertrag

Das mit der Rohrreinigung beauftragte Unternehmen ist ein Handwerksunternehmen, was normalerweise einen Werkvertrag zur Folge hat. Bei Arbeiten wie einer Rohrreinigung können die Handwerker jedoch nicht garantieren, dass diese erfolgreich verlaufen. Das liegt daran, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten nicht alle Risiken und Folgen bei Abwasserrohren kalkulieren kann. Demzufolge kann er auch keinen Erfolg gewährleisten.

Deshalb sind Verträge, die im Zuge einer Rohrreinigung geschlossen werden, Dienstverträge. Besuchen Sie uns jetzt.

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