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Berechnung Rohrreinigung – Kostenrechnung: was ist erlaubt, was nicht?

 

Berechnung nach der Rohrreinigung – was ist erlaubt, was nicht?

Ob der Abfluss morgens um 10 Uhr streikt oder kurz nach Mitternacht, ob das Rohr im Bad oder in der Küche an einem Feiertag, in der Silvesternacht oder an Heiligabend Probleme macht – ein Abflussnotdienst ist rund um die Uhr das ganze Jahr über erreichbar und kann das Problem in den meisten Fällen auch sehr schnell beseitigen.

Mit der Erleichterung, dass der Abfluss wieder reibungslos funktioniert, kann es aber auch schnell zu großer Verärgerung kommen. Nämlich dann, wenn die Rechnung für die Rohrreinigung sehr hoch ausfällt und nicht nachvollziehbare Posten auftauchen. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten in welcher Höhe gerechtfertigt und welche Kosten unzulässig sind.

Kosten immer abhängig von Art des Notfalls

Rohrverstopfung ist nicht gleich Rohrverstopfung. Je nachdem, was der Verursacher ist, wo sich die Verstopfung befindet und welche Technik zum Einsatz kommt, variieren die Kosten für die Dienstleistung. Pauschale Aussagen à la „die Kosten für eine Rohrreinigung liegen bei etwa … €“ helfen also nicht weiter. Das heißt aber nicht, dass Rohrreinigungsanbieter ihre Rechnungen nach Belieben gestalten können.

Folgende Kosten sind nicht gestattet bzw. an bestimmte Anforderungen gebunden:

 

Berechnung für Geräte und Fahrzeuge

klempner beim reparieren des abflusses

Nicht selten tauchen auf der Rechnung zur Rohrreinigung Geräte oder mit modernstem Abflussreinigungs-Equipment ausgestattete Fahrzeuge auf, die gar nicht für die Reinigung notwendig sind und auch nicht zum Einsatz kamen. Die Dienstleister dürfen jedoch nur das berechnen, was wirklich genutzt wurde.

Nicht zulässig sind außerdem ein Einsatz und die Berechnung von Spezialgeräten, wenn diese im jeweiligen Rohrverstopfungsfall gar nicht notwendig waren.

Zuschläge für Feiertage und besondere Notdienst-Zeiten

Muss der Abflussnotdienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten anrücken, fallen Zuschläge an. Das ist auch gerechtfertigt, immerhin steht er dafür auch rund um die Uhr zur Verfügung. Nicht gerechtfertigt sind jedoch überhöhte Notdienstzuschläge, die einfach pauschal auf die Gesamtkosten angerechnet werden. Diese Zuschläge sind nur in Verbindung mit den Lohnkosten und den lohnabhängigen Kosten erlaubt, also z.B. eine Erhöhung dieser Kosten um 50 Prozent.

Doppelberechnungen

Die Berechnung der Rohrreinigungskosten kann nach Arbeitszeit oder nach laufenden Metern erfolgen. Unseriöse Anbieter nutzen diese Möglichkeiten gern für eine Doppelberechnung aus, sprich: Sie geben einen Preis pro Meter + Kosten für die Arbeitsstunden an. Das ist natürlich nicht zulässig.

Zahlungsaufforderung für einen nicht behobenen Schaden

Die Dienstleistung Rohrreinigung erfolgt auf Basis eines Werkvertrags. Folglich ist der Dienstleister verpflichtet, die Rohrverstopfung zu beseitigen und nur dann kann auch eine Rechnung gestellt werden. Fazit: Kann der Dienstleister die Rohrverstopfung nicht beseitigen, kann er auch kein Geld dafür verlangen.

Seriös und transparent – Rohrreinigung mit dem Abflussdienst von René Müller

Wir legen großen Wert auf schnellen, zuverlässigen Service und transparente Preise. Wir berechnen Ihnen bei der Rohrreinigung nur die Leistung, die wir auch erbracht haben und legen Ihnen eine in jedem Punkt nachvollziehbare Rechnung vor. Viele zufriedenen Kunden im Großraum München können das bestätigen.
Sie möchten sich selbst davon überzeugen? Im Abfluss Notfall sind wir sofort zur Stelle – wählen Sie einfach die 089 3681600.

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  • Pingback: Welcher Unterschied zwischen Abwasser und Schmutzwasser gibt es?

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